Entspricht den Rahmen-AGB für Veranstalter und Veranstaltungsagenturen, herausgegeben und empfohlen von den Fachorganisationen der Freizeitbetriebe in den Wirtschaftskammern Österreichs.

Veranstaltungsbedingungen
Diese AGB (Hausordnung, Platzordnung) gelten für alle Besucher (Teilnehmer) von Veranstaltungen, die von Zenz – Verteilerbau mit System GmbH veranstaltet werden und regeln die Rechte und Pflichten der Besucher während ihres Aufenthalts. Sämtliche Veranstaltungen unterliegen darüber hinaus den Bestimmungen des jeweiligen Veranstaltungsgesetzes des Landes bzw. der Gemeinde.

Zutrittsberechtigung
Zutritt zur Veranstaltung erlangen nur jene Personen, die sich über die in der Einladung zur Veranstaltung angegeben Website (www.elektriker-mit-herz.at) erfolgreich und unter Zustimmung der vorliegenden Veranstaltungsbedingungen registriert haben, oder eine ausdrückliche Erlaubnis vom Veranstalter erhalten. Es besteht kein Recht auf Zutritt zur Veranstaltung und den damit zusammenhängenden Programmpunkten. Dem Veranstalter bleibt es frei Personen bzw. Unternehmen zur Veranstaltung zuzulassen oder nicht. Programm- und Besetzungsänderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von der Zutrittsberechtigung.

Gewinnspieltickets
Gewinnspieltickets können nur von dem/der GewinnerIn und unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises an der Gästeliste abgeholt werden. Die Gewinnspieltickets sind nicht übertragbar, weder unentgeltlich noch durch Verkauf. Allfällige Gewinne oder Preise im Rahmen der Veranstaltung werden nicht in Bar abgelöst.

Konsumentenschutzrechtlicher Hinweis
In § 18 (1) Ziffer 10 des Fern- und Auswärtsgeschäftsgesetzes sind Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden mit einem vorgegebenen fixen Termin – wie Theatervorstellungen – ausdrücklich vom Rücktrittsrecht des Verbrauchers ausgenommen.

Regelung bei Absage/Abbruch der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt
Veranstaltungen können aufgrund technischer Gebrechen, behördlicher und/oder gesetzlicher Anordnung/Auflagen, Erkrankung oder Verhinderung de(s)r Künstler(s) oder schlechter Witterung (insbesondere Regen, Hagel oder Sturm) abgesagt werden. Es erfolgt keine Reisekostenerstattung bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung. Wir bitten darum, sich vor Reiseantritt zu informieren, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet. Damit gilt auch für eine etwaige Verschiebung auf einen Ersatztermin.

Regelung bei Absage/Abbruch der Veranstaltung aus anderen Gründen
Der Veranstalter ist berechtigt, Outdoor-Veranstaltungen aufgrund schlechter Witterung insbesondere Regen, Hagel oder Sturm abzusagen. Die Absage kann bis 120 Minuten nach der angekündigten Beginnzeit erfolgen.

Ausschluß des Ersatzes von indirekten oder Folgeschäden und Haftung
Der Veranstalter haftet ausschließlich für durch ihn verursachte, vorsätzliche oder grob fahrlässig verschuldete Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, des entgangenen Gewinnes, nicht erzielter Ersparnisse, Zinsverluste und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet daher im Falle der Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderungen, nicht für allenfalls aufgelaufene Spesen, wie insbesondere Anfahrts-, Hotel-, Vorverkaufs- oder Versandspesen.

Zutritt zu Veranstaltungen, Aufenthalt
Der Eintritt zu den Veranstaltungen ist nur bei vorheriger Registrierung über www.elektriker-mit-herz.at gestattet. Akteur-, Begleit-, Besucher- und sonstige Zutrittskarten berechtigen jeweils nur zur Benützung bzw. zum Besuch jener Einrichtungen bzw. Veranstaltungen, für die sie ausgestellt wurden; das Betreten abgesperrter Räume oder Flächen ist nur den hierzu berechtigten Personen gestattet. Mit dem Erhalt eines Tickets bzw. einer Zutrittsberechtigung unterwirft sich der Inhaber den Bestimmungen dieser Zutrittsbedingungen sowie der jeweiligen Hausordnung.
Nach Passieren der Zutrittssperre sind die Tickets unübertragbar, bis nach Verlassen der Veranstaltung aufzubewahren und den Kontrollorganen auf Verlangen jederzeit vorzuweisen.
Bei der Verwendung von Mobile Tickets ist besondere Vorsicht geboten, um Datenverlust zu vermeiden, bei Verlust eines Mobile Tickets ist der Mobilfunkbetreiber zu kontaktieren.
Mobile Tickets und print@home-Tickets dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert und verändert und nicht weitergesendet werden. Beim Zutritt zur Veranstaltung gilt das Prinzip des ersten Zutrittes, d.h. jenes print@home-Ticket bzw. Mobile-Ticket, das als erstes akzeptiert wird, ist das gültige. Nachfolgende Tickets werden durch den Zutritt des ersten Ticketinhabers automatisch entwertet.
Jeder Missbrauch von Tickets hat deren Abnahme und Ungültigkeitserklärung sowie den Verfall der Zutrittsberechtigung und allenfalls gerichtliche Schritte zur Folge.
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist jeder Verkauf oder das Verteilen von Tickets – außerhalb der Kassen – verboten; der Verkauf, das Einbringen und die Verteilung von Werbe- oder politischen Werbematerial, Drucksorten, Waren und dgl. ist – unbeschadet der einschlägigen behördlichen Vorschriften – an die vorherige Zustimmung des Veranstalters gebunden.
Rollstuhlfahrer (und allenfalls Begleitpersonen) haben die für sie vorgesehenen Plätze nach Anweisung einzunehmen und haben sich vor Beginn der Veranstaltung über den für sie vorgesehenen Fluchtweg bis ins Freie in Kenntnis zu setzen.
Zu den Bühnen, einschließlich ihrer Nebenräume, Garderoben und Lagerräume sowie zu den Umkleideräumen der Darsteller und Akteure ist der Zutritt nur den dort beschäftigten Personen erlaubt. Der Aufenthalt ist nur so lange gestattet, als ihre Anwesenheit notwendig ist. Das Übernachten ist am gesamten Veranstaltungsgelände – ausgenommen mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zB im Rahmen von mehrtägigen Festivals auf dafür deklarierten Campingplätzen – ausnahmslos untersagt.
In den Umkleideräumlichkeiten ist die Verwendung und Verwahrung leicht brennbarer Gegenstände und Flüssigkeiten untersagt sowie das Rauchen verboten.
Rauchverbot besteht weiters in den öffentlichen Bereichen der Veranstaltung außerhalb der dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Flächen und gilt auch für elektronische Zigaretten (sog. „E-Zigaretten“).

Zulässigkeit von Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen
Professionelles Fotografieren sowie professionelle Film-, Video- und Tonaufnahmen für gewerbliche Zwecke sind nur mit einer schriftlichen auf Namen lautenden Bewilligung des Veranstalters gestattet.
Aus Sicherheitsgründen darf Blitzlicht jeder Art während Veranstaltungen nur dann verwendet werden, wenn dadurch keine Gefahr für Besucher bzw. Mitwirkende entstehen kann.
Die Besucher der Veranstaltungen von Zenz – Verteilerbau mit System GmbH willigen ausdrücklich und unwiderruflich in die Verwendung ihrer Bilder und ihrer Stimme ein, wenn davon im Zusammenhang mit der Veranstaltung Aufnahmen gemacht wurden.
Diese Einwilligung erfolgt entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens und gilt insbesondere für von Zenz – Verteilerbau mit System GmbH oder von Beauftragten ausgewertete und auch für kommerzielle Zwecke verwertete Inhalte, sofern die Nutzung die persönlichen Interessen des Veranstaltungsbesuchers nicht ungebührlich verletzt.

Jugendschutzregelung
Der Jugendschutz ist in Österreich Ländersache, daher gelten unterschiedliche Regelungen. Es liegt in der Verantwortung der Veranstaltungsbesucher, sich über die Regelungen der Jugendschutzgesetze in Kenntnis zu setzen. Das Wiener Jugendschutzgesetz legt fest, wie lange Jugendliche am Abend ohne erwachsene Begleitperson in Lokalen, auf Straßen und Plätzen unterwegs sein dürfen:
• bis zum 14. Geburtstag: bis 22:00
• zwischen 14 und 16 Jahren: bis 1:00
• ab 16 Jahren: keine Beschränkungen
Wer sich außerhalb dieser Zeit auf dem Heimweg befindet, wird nicht bestraft.
Das Gesetz gibt den Maximalrahmen vor. Die Entscheidung, wie lange Jugendliche tatsächlich ausgehen dürfen, treffen die Erziehungsberechtigten. Unter 16-Jährige dürfen vor 5:00 ohne Begleitperson nicht im öffentlichen Raum unterwegs sein, außer es gibt einen wichtigen Grund (z.B. Arbeitsweg für Bäckerlehrling). Sind Jugendliche außerhalb dieser Zeiten unterwegs, muss eine Begleitperson dabei sein. Begleitpersonen müssen volljährig sein und die Erziehungsberechtigten müssen ihr die Aufsichtspflicht übertragen haben.
Bei einer Kontrolle müssen Jugendliche das erforderliche Alter mittels Lichtbildausweis nachweisen können, Bei manchen Veranstaltungen (z.B. Konzerten) gelten darüber hinaus weitere Regelungen wie ein abweichendes Mindestalter, also ein Zutritt ab dem 16. Geburtstag. Der Veranstalter behält sich solche Regelungen vor.Diese Bestimmung gilt auch, wenn eine gültige Eintrittskarte vorgewiesen wird. Bei Veranstaltungen von Zenz – Verteilerbau mit System GmbH ist der Zutritt für Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr nur erlaubt, wenn ein ausreichender Gehörschutz (zB Baby-Schallschutz, In-Ear-Plugs sind nicht ausreichend) nachgewiesen werden kann.

Rauchverbot, sonstige Ge- und Verbote
Das Rauchverbot ist entsprechend der gesetzlichen Regelungen sowie der Umstände in der jeweiligen Veranstaltungsstätte ausnahmslos einzuhalten.

Anweisungen
Bei Gefahr wird rechtzeitig die Aufforderung an die Besucher zum Verlassen der Räume gegeben. Den diesbezüglichen Anordnungen des Aufsichts- und Sicherheitspersonals muss umgehend Folge geleistet werden. Auch allen sonstigen (Sicherheits-)Anweisungen von befugten Personen ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten, bei sonstigem Verweis aus der Veranstaltungsstätte.

Sicherheit
Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Den Hinweis-, Gebots- und Verbotsschildern sowie den von den Kontrollorganen bzw. behördlichen Überwachungsorganen getroffenen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Verboten ist ferner: die Veranstaltung zu stören, politische Propaganda und Handlungen, rassistisch diskriminierende oder verfassungsfeindliche Parolen/ Embleme zu verwenden oder zu verbreiten; mit Gegenständen jeder Art zu werfen, oder Flüssigkeiten jeder Art zu verschütten; Feuer zu entzünden, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben, bengalische Feuer, Raketen, Wunderkerzen oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen; bauliche Anlagen, Einrichtungen, oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben oder sonstige Sachen in der Anlage aufzustellen; Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gebäude durch das Wegwerfen von Gegenständen, Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen o.Ä. zu verunreinigen; Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge zu den Besucherplätzen und Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen; auf den Sitzen in den Zuschauerbereichen zu stehen.
Wer Einrichtungen beschädigt oder zerstört, haftet für die Schäden in vollem Umfang. Für Schäden, die durch Minderjährige verursacht werden, haften die Eltern, deren gesetzliche Vertreter und Aufsichtspersonen solidarisch.
Alle Verkehrswege und Ausgänge müssen freigehalten und unversperrt bleiben. Einrichtungsgegenstände, Sessel und Bänke dürfen nicht von ihren Standorten entfernt bzw. in Verkehrswegen oder auf den Stehplätzen aufgestellt werden. Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer dürfen weder be- noch überstiegen werden. Fluchttreppenhäuser dürfen nur benutzt werden, wenn zu einer Räumung aufgefordert wird.
Besuchern ist das Mitbringen von Sitz- und Stehgelegenheiten verboten.
Der Besucher wird darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen insbesondere aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Insbesondere für Kinder und gehörempfindliche Personen wird daher angeraten, entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen.

Platzverweis
Alkoholisierte, unter der Einwirkung von Rausch- oder Suchtgiften stehende oder aus sonstigen ähnlichen Gründen nicht zurechnungsfähige Besucher haben keinen Zutritt bzw. können des Hauses verwiesen werden. Weiters kann willkürliche Nichtbeachtung von (Sicherheits-)Anweisungen, aggressives Verhalten, Ruhestörung, Störung des öffentlichen Anstandes sowie ein Verstoß gegen die einschlägigen gesetzlichen regelungen des Jugendschutzes zu einem Verweis aus der Veranstaltung führen.

Mitnahme von Tieren in die Veranstaltungsstätte
Das Mitbringen von Fahrrädern, Fahrzeugen, Tieren – mit Ausnahme von Blindenführhunden und Partnerhunden für behinderte Menschen – in die Veranstaltung ist untersagt. Die Blindenführ- und Partnerhunde sind an der Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen.

Mitnahme von Speisen und Getränken
Die Mitnahme von Speisen und Getränken ist ausnahmslos untersagt, ausgenommen einer expliziten persönlichen Genehmigung oder einer allgemeinen Freigabe durch den Veranstalter.

Gegenstände die einer besonderen Erlaubnis des Veranstalters bedürfen sind
Überkleider und Stockschirme sowie größere Taschen.
In den Zuschauerraum mitgenommene Überkleider müssen anbehalten oder sicher verwahrt werden; Stöcke bzw. Krücken dürfen nur von gebrechlichen oder verletzten (zB Gipsbein) Personen als unentbehrliche Stütze mitgenommen werden.
Spritzen sind bei bekannten allergischen Reaktionen oder auch zB Diabetes etc. erlaubt, wenn ein Nachweis für die Krankheit (Befund, Ausweis etc) vorgelegt werden kann. Bei Diabetes ist auch die Mitnahme von PET-Flaschen erlaubt.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, Wertsachen oder Kleidung.

Verbotene Gegenstände
Allen Veranstaltungsbesuchern, ist es untersagt, folgende Gegenstände mit sich zu führen:
• Waffen jeder Art;
• Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschoße eingesetzt werden können;
• Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
• Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;
• Sperrige Gegenstände wie Hocker, Stühle, Kisten, große Fahnen (ab A3)
• Stangen, Schirme, Fackeln, Stöcke, Selfiesticks
• pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, etc.;
• Kettengürtel, Nietbänder und Nietgürtel (Spitznieten)
• Professionelle Bild- und Tonaufnahmegeräte (mit abnehmbarem Objektiv)
• mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon);
• Laserpointer, Trillerpfeifen, Gaströten
• Bei Festivals ist die Mitnahme von Decken, Rucksäcken in Normalgröße, GoPro-Kameras und Tablets nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Veranstalter erlaubt.

Schlussbestimmungen
• Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und des UN Kaufrechtübereinkommens. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
• Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Arcadia Live GmbH örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.
• Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

AGB & Datenschutzrichtlinie Zenz – Verteilerbau mit System GmbH Newsletter & Aktionen

Zenz – Verteilerbau mit System GmbH bietet auf der Veranstaltung verschiedene Aktionen wie Newsletterbestellung, Gewinnspiele, Give Aways etc. (nachfolgend „Aktion“) an. Nimmt ein Nutzer an einer Aktion teil, so werden die bei dieser Aktion angegebenen Nutzerdaten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, etc.) von der Zenz – Verteilerbau mit System GmbH in einer internen Datenbank gespeichert.

Der Nutzer versichert, dass die von ihm im Rahmen seiner Teilnahme an den Aktionen gemachten Angaben zu seiner Person wahrheitsgemäß und richtig sind.

Die Daten werden nur zur Korrespondenz mit dem Nutzer und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem der Nutzer die Daten zur Verfügung gestellt hat.

Die Daten werden nur im Rahmen der jeweiligen Aktion zu deren Durchführung an Dritte weitergegeben, z.B. an Einlasspersonal oder an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen, soweit dies zur Lieferung notwendig ist.

Nutzer von www.elektriker-mit-herz.at, die sich registrieren, geben mit der Registrierung die Einwilligung für den automatischen Bezug und Empfang des Newsletters. Bei der Registrierung für einen Newsletter wird die E-Mail Adresse für eigene Werbezwecke verwendet, bis der Nutzer sich von dem Newsletter wieder abmeldet.

Nutzerdaten werden nur an Dritte weitergeben, soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine vorherige, ausdrückliche Einwilligung durch den Nutzer erfolgt. Soweit zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch genommen werden, werden die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 eingehalten.

Der Nutzer kann die Speicherung seiner Daten jederzeit widerrufen. Zenz – Verteilerbau mit System GmbH wird auf eine entsprechende Weisung des Nutzers hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten veranlassen. Auf Wunsch erhält der Nutzer Auskunft über alle Kundendaten, die Zenz – Verteilerbau mit System GmbH über den Nutzer gespeichert hat. Die Auskunft kann mit Kosten verbunden sein. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten kann sich der Nutzer an:

Zenz – Verteilerbau mit System GmbH, Hauptstraß 29, 8071 Hausmannstätten oder info@www.elektriker-mit-herz.com wenden.

Gewinnspieltickets
Gewinnspieltickets können nur von dem/der GewinnerIn und unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises an der Gästeliste abgeholt werden. Die Gewinnspieltickets sind nicht übertragbar, weder unentgeltlich noch durch Verkauf.

Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an Gewinnspielen von Zenz – Verteilerbau mit System GmbH ist kostenlos möglich.

Ausgeschlossen von einer Teilnahme sind Minderjährige unter 18 Jahren sowie Mitarbeiter der Zenz – Verteilerbau mit System GmbH sowie beteiligter Markenpartner und deren Angehörige. Der Gewinn wird unter allen richtigen und rechtzeitig eingegangenen Antworten unter Ausschluss der Öffentlichkeit und nach dem Zufallsprinzip ausgelost. Jeder Teilnehmer kann pro Gewinnspiel nur einmal gewinnen. Der Gewinner wird von Zenz – Verteilerbau mit System GmbH benachrichtigt und erhält den Gewinn kostenlos übermittelt oder zur persönlichen Abholung hinterlegt. Sollte der Gewinn nicht an dem Tickettag in Anspruch genommen werden, so verfällt er. Der Rechtsweg sowie Barauszahlung sind ausgeschlossen.

Einverständniserklärung
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Teilnahme bekannt gegebenen Daten von Zenz – Verteilerbau mit System GmbH oder von Zenz – Verteilerbau mit System GmbH gegebenenfalls autorisierten Dritten zur Abwicklung des Gewinnspiels und zu Marketingzwecken (postalische, telefonische, elektronische Werbung) archiviert, verwendet und gegebenenfalls in den Medien mit Namen und Bild veröffentlicht werden. Bei einer Teilnahme an Veranstaltungen von Zenz – Verteilerbau mit System GmbH oder von Zenz – Verteilerbau mit System GmbH autorisierten Dritten bin ich damit einverstanden, dass der Veranstalter meine Mitwirkung in Bild und Ton aufzeichnet und Fotoaufnahmen herstellt. Ich räume dem Veranstalter hiermit das weltweite, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Aufnahmen in allen bekannten und derzeit noch unbekannten Nutzungsarten zu nutzen. Die Zustimmung kann jederzeit schriftlich mit einer E-Mail an info@www.elektriker-mit-herz.com widerrufen werden.

Die Verwendung von automatisierten Scripten und/oder Services ist nicht gestattet. Diese AGB und Datenschutzhinweise können von Zeit zu Zeit geändert werden.

Die geänderte Version wird dann ebenfalls an dieser Stelle veröffentlicht und der Nutzer muss diese akzeptieren, bevor er an der nächsten Aktion teilnehmen kann.